1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für von Sabine Borns ausgegebenen Gutscheine.
2. Reklamationen bei Kauf bzw. Umtausch
Reklamationen beim Kauf bzw. Umtausch eines Gutscheins müssen innerhalb von 14 Tagen ab Kauf bzw. Umtausch erfolgen, um noch die Möglichkeit einer Rückverfolgung gewährleisten zu können. Reklamationen ab 14 Tagen nach dem Kauf bzw. Umtausch werden nicht mehr anerkannt.
3. Gültigkeitszeitraum
Unsere Gutscheine haben Gültigkeit in dem aufgedruckten bzw. (bei elektronischen Gutscheinen) elektronisch übermittelten Zeiträumen. Ist kein Zeitraum angegeben, sind die Gutscheine unbegrenzt gültig. Jedoch behalte ich mir vor, Gutscheine zu einem festzulegenden Zeitpunkt auslaufen zu lassen, indem dies auf der Website rechtzeitig angekündigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde elektronisch oder per Post die Möglichkeit, betroffene Gutscheine einzureichen. Er erhält den Gegenwert dafür spesenfrei per Überweisung ausbezahlt.
4. Einlösung
Gutscheine können nur bei mir Sabine Borns eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich; Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich. Ich, Sabine Borns übernehme keine Haftung für Kosten, die durch eine Veränderung der Vertrages entstehen.
5. Berechtigung bei Einlösung
Ich, Sabine Borns bin nicht verpflichtet, die Berechtigung eines Gutschein-Einlösers über die Prüfung der Gültigkeit der Gutscheinnummer hinaus zu prüfen. Der Inhaber des Gutscheins hat daher dafür Sorge zu tragen, dass der Gutschein nicht in die Verfügungsgewalt nicht berechtigter dritter Personen gelangt und mich, Sabine Borns unverzüglich darüber zu informieren, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, dass dies gleichwohl geschehen ist. Für einen von einer nicht berechtigten Person eingelösten Gutschein gilt § 793 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend.
6. Erfüllung
Beim Kauf eines Gutscheins ist Erfüllungsort der Sitz von Sabine Borns, Wandlitz, zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. des Umtauschs. Bei Übersendung eines nicht elektronisch, sondern in verkörperter Form ausgegebenen Gutscheins an den Einlöser geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und die Gefahr des Verlustes des versandten Gutscheins entsprechend § 447 BGB mit Auslieferung an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer bzw. Einlöser über.
7. Mehrfacheinlösung
Eine missbräuchliche oder mehrfache Einlösung oder Verwendung eines von mir ausgegebenen Gutscheins wird strafrechtlich verfolgt. Dazu zählt ausdrücklich auch der Versuch einer missbräuchlichen oder mehrfachen Einlösung, oder Täuschung über die missbräuchliche Verwendung eines Gutscheins.
Datenschutz: s. DS
Aktualisierte Stand: 19.5.2020